Angedrohte iTunes-Abschaltung Schnee von gestern

US-Richter bestätigen bestehendes Lizenzgebühren-System

Aufatmen bei Apple (Foto: itunes.com)

Aufatmen bei Apple (Foto: itunes.com)

Das angedrohte Aus von Apples Download-Service iTunes hat sich in Luft aufgelöst. Das Copyright Royalty Board (CRB), bestehend aus drei US-Richtern, hat gestern, Donnerstag, entschieden, das bislang bestehende System für Lizenzabgaben bei Musikdownloads nicht zu verändern. Obwohl aus verschiedenen Richtungen der Industrie Rufe laut geworden waren, die derzeitige Regelung zu erneuern, bleibt bis auf weiteres alles wie gehabt. Nach dem neuen alten System erhalten Künstler weiterhin 9,1 Cent pro verkauftem Song - egal, ob es sich um einen Download oder eine CD handelt, berichtet das Wall Street Journal.

 

Die Musikverlage hatten zuvor eine deutliche Erhöhung - auf 15 Cent pro Song - gefordert. Der Vorschlag wurden von den Online-Musikhändlern, allen voran Apple, allerdings sofort auf das schärfste kritisiert und abgelehnt. Während die Rechteinhaber für eine Anhebung der Lizenzabgaben plädierten, wollten die Download-Stores im Gegenzug wiederum eine Senkung auf weniger als fünf Cent pro Titel durchsetzen. Keiner der beide Wünsche wurde umgesetzt, wobei sich die Musikdienste und Online-Händler nun trotzdem bestätigt fühlen dürften. Dass eine drastische Erhöhung der Lizenzgebühren die Wirtschaftlichkeit von iTunes in Gefahr bringen würde und ein Aus des Download-Stores damit sehr wahrscheinlich wäre, hatte Apple offenbar bereits vergangenes Jahr angekündigt. Das geht laut US-Medien aus Unterlagen hervor, die beim Copyright Royalty Board eingereicht wurden. Apple verwehrte sich bis zuletzt dagegen, den derzeitigen Preis von 99 Cent pro Song bei iTunes anzuheben und drohte daher im Zweifelsfall mit der Schließung. Offiziell bekannt gegeben wird die gestrige Entscheidung erst kommende Woche, wie ein Sprecher des CRB mitteilte. Apple hat die Beibehaltung des Systems bereits öffentlich begrüßt. "Wir freuen uns über den Entschluss, die Lizenzabgaben nicht zu verändern", so Apple-Sprecher Tom Neumayr. Eine Neuerung wird es aber dennoch geben. Die Richter setzten erstmals eine Abgabe für Klingeltöne fest. So soll pro verkauftem Songschnipsel für das Handy eine Lizenzgebühr von 24 Cent entrichtet werden. Darüber hinaus hatte sich die Musikindustrie erst Ende September auf ein Online-Abgabesystem für Streaming-Dienste geeinigt (pressetext berichtete: www.pte.at/pte.mc. Die Rechteinhaber erhalten demnach von Abodiensten wie Napster und interaktiven Streamingangeboten 10,5 Prozent der Einnahmen.

06.10.2008 00:10 Alter: 92 Tage